Katzenschutzverordnung … und nun?

Katzenschutzverordnung, Kastrationspflicht, Kennzeichnungspflicht … diese Worte sind immer wieder in aller Munde und der aufmerksame Leser wird auch auf unserer Seite da schon fündig geworden sein – entweder in den Kommentaren oder aber auch in diversen Posts, in denen wir uns mit dieser Thematik befassen.

Wir wollen das Thema aus aktuellem Anlass erneut aufgreifen, denn am 01. Mai diesen Jahres ist die Katzenschutzverordnung für den Kreis Wesel in Kraft getreten.

Das bedeutet, dass alle freilaufenden Katzen im gesamten Kreis Wesel nun kastriert, gechipt und registriert sein müssen bzw. werden müssen.

Der Begriff “freilaufende Katzen” umfasst hierbei sowohl verwilderte Hauskatzen als auch Freigänger, die ein Zuhause haben.

Bis hierhin war es eine sehr komprimierte Zusammenfassung der Katzenschutzverordnung und auch wenn noch viele Fragen offen sind und sich in der Praxis noch viele Fragen stellen werden, wollen wir etwas weiter in die Tiefe gehen.

In vielen Städten und Gemeinden gibt es Tierschutzorganisationen, die sich schon lange mit der Problematik der verwilderten Hauskatzen beschäftigen. Sie fangen die wild lebenden Katzen ein, kastrieren sie und setzen sie an vertrauten oder geeigneten Stellen wieder aus. Durch die Katzenschutzverordnung erhalten die Tierschutzorganisationen nun Rechtssicherheit für ihr Vorgehen. Auch wenn man vielleicht denken mag “wen interessieren die verwilderten Katzen schon?” ist es ein wichtiger Aspekt, dass für die Bekämpfung dieser Problematik nun eine rechtliche Grundlage geschaffen wurde.

Leider führen diese Maßnahmen nicht zu einer Verringerung der wilden Katzenpopulationen. Trotz aller Bemühungen bleiben die Zahlen statisch oder sogar steigend. Mit dafür verantwortlich sind unkastrierte Freigänger, denn fortpflanzungsfähige Tiere suchen und finden sich zwangsläufig. Egal ob Streuner, Rassekatze oder Stubentiger, Gelegenheit macht Liebe und das hat immer Folgen.
Jede freilebende nicht kastrierte Katze vermehrt sich naturgemäß 1-2 mal im Jahr, mit bis zu jeweils 6 Nachkommen. Ab dem 6. Lebensmonat sind diese Jungtiere schon selbst in der Lage wieder Nachwuchs zu bekommen.

Erschwerend kommt bei dieser Thematik hinzu, dass wir nicht nur von vielen Katzen reden, sondern auch von viel Leid, vielen Krankheiten und auch vielen unnötigen Sterbefällen. Wir sind sicher, dass jedes Tierheim den alljährlichen Kampf, die Kitten, die in Tierheimen landen, durchzubringen, kennt. Und auch jedes Tierheim kennt die Situation, diesen Kampf zu verlieren.

Die alleinige Kastration freilebender Tiere sorgt nicht für eine nachhaltige Verbesserung, erst durch die Pflicht der zusätzlichen Kastration von Freigängerkatzen lässt sich der Kreislauf wirkungsvoll unterbrechen. Die Kastration verhindert ungewollten Nachwuchs und schützt alle Tiere, da sich Revierkämpfe, Verletzungen und Übertragung von Krankheiten reduzieren. Dies ist die alternativlose Maßnahme, um das Katzenelend tierschutzgerecht zu verringern.

Die Katzenschutzverordnung des Kreises Wesel hat für private Katzenhalter eine Übergangszeit bis zum 01. November 2019 eingeräumt, damit die Möglichkeit gegeben ist, die Freigänger kastrieren, chipen und registrieren zu lassen.

Hier könnt Ihr die ganze Katzenschutzverordnung nachlesen:
https://www.kreis-wesel.de/…/amtsblatt_nr._17_19.pdf/$file/…

Unser Dank gilt allen Entscheidungsträgern, unser ❤️ gilt denjenigen, die sich seit Jahren unermüdlich für freilebende Katzen und deren Nachwuchs einsetzten.

Und unsere Hoffnung ist, dass immer mehr Städte und Kreise dem Beispiel folgen, und es somit in absehbarer Zeit eine flächendeckende Katzenschutzverordnung gibt.

Auch wenn das nicht alle Probleme sofort löst und es noch viele Fragen zu klären geben wird, würde das für unseren Alltag eine wichtige Grundlage schaffen.