Helfen über das Leben hinaus…
Vielen Menschen ist es ein Anliegen mit ihrem Vermögen Gutes zu tun und Spuren zu hinterlassen. Spuren die dazu beitragen, dass die Erinnerung lebendig bleibt und von Dankbarkeit geprägt ist.
Wenn Sie sich entschließen, unsere Arbeit im Tierschutz und die des Tierheims zu unterstützen, werden wir Ihre Mittel mit großer Sorgfalt und entsprechend Ihrer Wünsche verwenden.
Der Tierschutzverein Moers ist eine gemeinnützige Organisation, die von der Erbschaftssteuer befreit ist.
Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung?
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die Unterschiede kurz vorstellen – egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie können sicher sein, dass wir Ihnen im Namen unserer Tierheimtiere sehr dankbar sind.
Schenkung
Mit einer Schenkung können Sie meist zweckgebunden helfen. So können Projekte wie Bauvorhaben oder besondere größere Anschaffungen im Tierheim damit unterstützt werden. Sie können dann sehen, wie das Projekt Ihrer Wahl wächst und gedeiht und mit Ihrem Geld Gutes getan wird.
Mit einer Schenkung kann deshalb sofort geholfen werden und Sie haben die Freude, die Erfolge selbst zu sehen. Dies ist allerdings eine Entscheidung, die Sie anhand Ihrer persönlichen Rahmenbedingungen und mit der Beratung eines Steuerberaters Ihrer Wahl treffen sollten.
Testament
Ein Testament ist erforderlich, wenn Sie außerhalb der gesetzlich festgelegten Erbfolge Organisationen wie den Tierschutzverein Moers mit einer Erbschaft bedenken möchten.
Ein eigenhändig geschriebenes, handschriftliches Testament ist ausreichend. Es muss Ihre persönlichen Daten, Ihre Erben und Vermächtnisse, Ort und Datum enthalten. Zum Schluss erfolgt Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht bemühen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille allen Anfechtungen standhält und vor allem auch beim Notariat bzw. Nachlassgericht hinterlegt wird. Dort wird Ihr Testament sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet. Erbschaftsstreitigkeiten wegen eventuell nicht auffindbarer Testamente sind so weitgehend vermeidbar.
In Erbschaftsfällen, bei denen der Tierschutzverein Moers als Alleinerbe eingesetzt ist, aber kein Testamentsvollstrecker verfügt wurde, kümmern wir uns stets um die Abwicklung des Nachlasses.
Tierhalter können in ihrem Testament verfügen, dass der Tierschutzverein nach dem Ableben das Tier oder die Tiere übernimmt. Das bedeutet, dass Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Vogel sofort im Tierheim aufgenommen werden. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Ihr Haustier herumgereicht oder schlecht versorgt wird. Im Tierheim findet es vielleicht Freunde, die ihm die Zeit der Trauer abkürzen und es kann in Ruhe ein neues liebevolles Zuhause gefunden werden.
Vermächtnis
Der Erblasser verfügt mit einem Vermächtnis, dass der Tierschutzverein Moers einen im Testament festgelegten Betrag erhält. Für die Erfüllung dieses letzten Willens sind die gesetzlichen Erben verantwortlich, die als Rechtsnachfolger des Erblassers dessen Pflichten übernehmen.
Mit einem Vermächtnis sind in der Regel auf beiden Seiten keine Verpflichtungen verbunden. Vermächtnisse können allerdings zweckgebunden (beispielsweise für die Versorgung der Katzen) verfügt werden.
Nehmen Sie sich die Zeit, rechtzeitig Ihren Nachlass entsprechend Ihrer Vorstellung zu regeln. Nachfolgend geben wir hierzu einige Anregungen. Für eine umfassende rechtliche Beratung, die uns nicht erlaubt ist, möchten wir Sie bitten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Was können Sie nun unternehmen?
Wir hoffen, dass wir Ihnen ein paar wertvolle Informationen an die Hand geben konnten. Natürlich wären wir sehr dankbar, wenn Sie den Moerser Tierschutzverein mit seinem Tierheim in Moers-Hülsdonk in Ihre weiteren Überlegungen mit einbeziehen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Tierschutzverein in Ihrem Testament zu bedenken, verwenden Sie bitte die folgende Adressangabe, damit es keine Zweifel bei der Zuordnung Ihres Vermögens gibt:
Tierschutzverein Moers und Umgebung e.V.
Am Peschkenhof 34 | 47441 Moers | Vereinsregister Kleve Nr. 40508
Wie sollten Sie vorgehen?
Machen Sie eine möglichst detaillierte Auflistung Ihrer Vermögenswerte, und wo diese evtl. zu finden sind (z.B. Bankschließfach)
Erben auflisten mit Daten und Adressen
Testamentsvollstrecker festlegen (Erbe, Freunde, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
Papiere ordnen (Geburts- und Heiratsurkunde, Bankkonten, Versicherungen, finanzielle Verbindlichkeiten)
Wer soll im Todesfall benachrichtigt werden?
- Wer soll sich um das Haustier kümmern?
Uns ist bewusst, dass dies keine leichten Entscheidungen sind. Wir bieten Ihnen deshalb gerne vertrauensvolle Gespräche an, bei denen Sie sich ausführlich über unsere Arbeit und unsere Projekte informieren können (vorstand@tierheim-moers.de).
Wir betonen allerdings nochmals, dass diese Gespräche eine profunde professionelle Beratung durch Fachanwälte und ggf. Steuerberater nicht ersetzen können.
Natürlich würden wir uns zum Wohle der uns anvertrauten Tiere auch jetzt schon über eine Spende freuen.
Das Leben ist vergänglich - die Erinnerung bleibt für immer.
Wir würden uns freuen, wenn Sie (oder Ihre Angehörigen) uns die Erlaubnis erteilen, uns öffentlich für Ihr Testament oder Vermächtnis bedanken zu dürfen.
Nur so können wir auch in Zukunft in angemessener Form dafür werben, dass wir als gemeinnütziger Verein nicht nur steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen, sondern auch von der Erbschaftssteuer befreit sind, und damit Ihr Vermögen auch in Ihrem Sinne für die Tiere einsetzen können.