Ein Testament ist erforderlich, wenn Sie außerhalb der gesetzlich festgelegten Erbfolge Organisationen wie den Tierschutzverein Moers mit einer Erbschaft bedenken möchten.
Ein eigenhändig geschriebenes, handschriftliches Testament ist ausreichend. Es muss Ihre persönlichen Daten, Ihre Erben und Vermächtnisse, Ort und Datum enthalten. Zum Schluss erfolgt Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht bemühen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille allen Anfechtungen standhält und vor allem auch beim Notariat bzw. Nachlassgericht hinterlegt wird. Dort wird Ihr Testament sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet. Erbschaftsstreitigkeiten wegen eventuell nicht auffindbarer Testamente sind so weitgehend vermeidbar.
In Erbschaftsfällen, bei denen der Tierschutzverein Moers als Alleinerbe eingesetzt ist, aber kein Testamentsvollstrecker verfügt wurde, kümmern wir uns stets um die Abwicklung des Nachlasses.
Tierhalter können in ihrem Testament verfügen, dass der Tierschutzverein nach dem Ableben das Tier oder die Tiere übernimmt. Das bedeutet, dass Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Vogel sofort im Tierheim aufgenommen werden. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Ihr Haustier herumgereicht oder schlecht versorgt wird. Im Tierheim findet es vielleicht Freunde, die ihm die Zeit der Trauer abkürzen und es kann in Ruhe ein neues liebevolles Zuhause gefunden werden.