Mehr Rechte für Kaninchen

Im September 2019 hat die TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.) ein neues Merkblatt zur art- und bedürfnisgerechten Haltung von Kaninchen veröffentlicht. Das wichtigste vorab: die Stall- oder Käfighaltung ist hiernach nun offiziell nicht artgerecht. Nur in Verbindung mit permanentem Freilauf können Stall oder Käfig als Rückzugsmöglichkeit angeboten werden.
Auch die TVT benennt die ganzjährige Außenhaltung als die bedürfnisgerechteste Haltungsform. Natürlich müssen auch hier die Bedingungen stimmen und es ist keine artgerechte Außenhaltung ein Kaninchen einfach in den Garten zu setzen.
Die Merkblätter der TVT gelten als Angabe zur Auslegung des § 2 Tierschutzgesetz (TSchG) und dienen als Vorgabe für die Mindestanforderungen der Haltung. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten können die Merkblätter der TVT als Sachverständigengutachten herangezogen werden.
… wobei es jedem Tierhalter ein Bedürfnis sein sollte, sein Tier so artgerecht wie möglich zu halten.
Für alle, die sich mehr informieren möchten, verlinken wir die Merkblätter der TVT hier:
https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/#c372